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Beglaubigung der Unterschrift
Personen die im Kanton St. Gallen wohnhaft sind, müssen Ihre Unterschrift auf dem Austrittsschreiben bei der jeweiligen Einwohnergemeinde/Stadtverwaltung beglaubigen lassen. Austrittsschreiben ohne Beglaubigungsstempel werden von der Kirchgemeinde nicht akzeptiert.
Ist die Beglaubigung der Unterschrift nur im Kanton St. Gallen notwendig?
JA - in allen anderen Kantonen muss die Unterschrift NICHT beglaubigt werden.
Verfassungsartikel Kanton St. Gallen
Die Zugehörigkeit (zum Konfessionsteil) erlischt, wenn dem Kirchenverwaltungsrat schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche mitgeteilt wird. Mehr Informationen