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Eintrag vom 23. Oktober 2011 / Stefan Amrein


Ist ein Kirchenaustritt wirklich so einfach und unbürokratisch wie die Landeskirchen jeweils behaupten? Diese Frage muss ich ganz klar mit NEIN beantworten. Deshalb werden in Zukunft alle "Problem-Fälle" auf dieser Seite veröffentlicht.


Behauptung der katholischen Kirche


Im katholischen Pfarreiblatt Nr. 8 (16.-30. April 2010) werden ich nicht nur als Abzocker bezeichnet - es wird mir auch unterstellt, dass ich meinen Kunden verschweige, dass ein Austritt aus der Landeskirche "an sich" völlig unbürokratisch erfolgt. Um diese Unterstellung entgegenzutreten, werde ich hier in Zukunft alle Fälle, bei denen ein Kirchenaustritt nicht völlig unbürokratisch erfolgt ist, veröffentlichen.




Eintrag vom 24. Oktober 2011 / Stefan Amrein


Kirchenaustritt Röm.-kath. Pfarramt 6318 Walchwil


  • Gesetzwidriges Verhalten
  • Bürokratie, keine Rückmeldungen
  • Androhung rechtlicher Mittel
  • Dauer bis zur Bestätigung: 11 Monate


Am 1. Dezember 2010 wurden die von uns erstellten Unterlagen für den Kirchenaustritt von unserem Kunden unterschrieben und per Einschreiben an das Sekretariat des röm.-kath. Pfarramtes in Walchwil sowie an die Steuerverwaltung in Walchwil gesendet. Ende Januar 2011 wurde ich von unserem Kunden gebeten, Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen, weil die Bestätigung für den Kirchenaustritt noch nicht eingetroffen ist.


Weil ich das Pfarreisekretariat im Februar 2011 telefonisch nicht erreichen konnte, habe ich per E-Mail um eine Stellungsnahme gebeten - leider erfolglos. Daraufhin habe ich mich am 16. März 2011 direkt mit einem eingeschriebenen Brief an das Pfarramt, bzw. an den zuständigen Pfarrer gewendet - wiederum ohne Rückmeldung.


Mitte April 2011 erreichte ich das Sekretariat per Telefon. Mir wurde mitgeteilt, dass der Kirchenaustritt ohne die Angabe des Taufortes nicht bestätigt werden könne. Ich habe die Sekretärin darauf hingewiesen, dass beim schriftlichen Kirchenaustritt weder das Taufdatum noch der Taufort genannt werden müsse und das Verhalten der Pfarrei rechtswidrig sei. Deshalb ging ich davon aus, dass der Kirchenaustritt durch die klare Rechtsgrundlage bald erfolgen möge. Anfang Oktober 2011 wurde ich von einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Walchwil zu meinem grossen Erstaunen darüber informiert, dass der Kirchenaustritt von unserem Kunden noch immer nicht bestätigt wurde - weil der Taufort nicht mitgeteilt wurde. Das Pfarreisekretariat verweigerte die Bestätigung somit weiterhin.


Also habe ich mich erneut an das Sekretariat gewendet. Leider konnte mir die freundliche Aushilfe am Telefon nicht weiterhelfen und hat mich um eine weitere Woche vertröstet. Mir blieb schlussendlich nichts anderes übrig, als das Pfarramt schriftliche mit rechtlichen Konsequenzen zu konfrontieren - einige Tage später, am 21. Oktober 2011 wurde der Kirchenaustritt bestätigt.




Eintrag 24. Oktober 2011 / Stefan Amrein


Ich bitte Sie noch um etwas Geduld bis zur nächsten Veröffentlichung, leider fehlt mir gerade etwas die Zeit um alle bisherigen "Problemfälle" schriftlich aufzuarbeiten und zu veröffentlichen.





Kirchenaustritt & Probleme