




Das Original aus Zeitung und TV
simple-net AG
Raggentörli 2 / Postfach
CH-6210 Sursee
Telefon 041 920 45 58

Werde ich trotz Kirchenaustritt beerdigt?
JA - Für die Bestattung eines Menschen ist ausschliesslich die Einwohnergemeinde verantwortlich. Die Kirche übernimmt "lediglich" den Gottesdienst in der Kirche sowie die Grabrede, für welche in der Regel zusätzlich bezahlt werden muss.
Sie werden nach Ihrem Tod standardmässig auf dem Friedhof Ihrer Wohngemeinde beerdigt, bzw. bestattet. Jeder Mensch hat Anrecht auf einen Platz auf dem Friedhof, egal welcher Religion er angehört - oder eben nicht angehört.
Wer organisiert meine Beerdigung?
Die Organisation Ihrer Beerdigung hat nichts mit der Kirche zu tun. Wie üblich sind die Verwandten (falls vorhanden) oder die Einwohnergemeinde für Ihre Beerdigung/Bestattung verantwortlich. Wenn Sie Wert auf eine würdige Bestattung legen raten wir Ihnen, Ihre Wünsche mit einer vertrauten Person zu besprechen oder die Rahmenbedingungen in Ihrem Testament festzuhalten.
Verschiedene Anbieter helfen Ihnen bei der Planung und Organisation von konfessionslosen Bestattungen
Links zu diesem Thema