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Kann ich mein Kind nach dem Kirchenaustritt taufen?
JA - Grundsätzlich können Kinder getauft werden, obwohl die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind. Mit der Taufe Ihres Kindes fallen Kirchensteuern an. Es liegt deshalb auch im Interesse der Kirche Kinder zu taufen, dessen Eltern nicht Mitglied der katholischen oder reformierten Kirche sind. Da die Taufe in der Schweiz kantonale Unterschiede aufweist raten wir Ihnen, sich vor Ihrem Kirchenaustritt beim Pfarramt in Ihrer Gemeinde zu informieren.
ACHTUNG: Ob Sie Ihr Kind nach dem Kirchenaustritt taufen können liegt im Ermessen der jeweiligen Kirche an Ihrem Wohnort. Wir raten Ihnen dringend, sich bei Ihrer Kirchgemeinde zu informieren.
Kann ich trotz Kirchenaustritt "Gotti" oder "Götti" werden?
JA - Grundsätzlich können Sie nach dem Kirchenaustritt "Götti" oder "Gotti" eines Kindes werden (Pate/Patin).
Nein - Sie können nach dem Kirchenaustritt nicht "Tauf-Götti" oder "Tauf-Gotti" werden (Taufpatin/Taufpate).
Pate, bzw. Patin (lateinisch patrinus "Mit-Vater") ist ein Ehrenamt in der christlichen Kirche. Das Amt des Paten hat rein symbolischen Charakter und keine rechtliche Gültigkeit. Der Taufpate, bzw. die Taufpatin begleitet den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentspendung. In dieser Zeremonie liegt der Unterschied zwischen Taufpate und Pate. Weil das Patenamt keine rechtliche Gültigkeit hat, können auch konfessionslose Personen Pate oder Patin werden - jedoch ohne christliche Sakramentspendung in der Kirche - die Aufgabe hingegen bleibt gleich: Man gibt den Eltern als Pate/Patin das Versprechen, für das Patenkind da zu sein, sollte den Eltern etwas zustossen (etc.).
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