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Kann ich trotz Kirchenaustritt heiraten?
JA – Sie können nach Ihrem Kirchenaustritt heiraten. Für die Gültigkeit Ihrer Ehe ist ausschliesslich das Zivilstandesamt Ihrer Gemeinde zuständig. Die rechtliche Eheschliessung wird vom Zivilstandesamt Ihrer vollzogen. Die kirchliche Trauung hat in der Schweiz rein symbolischen Charakter und hat keine Gültigkeit vor dem Gesetz.
Kann ich nach dem Kirchenaustritt kirchlich heiraten?
Grundsätzlich NEIN. Sie können aber jederzeit wieder Mitglied in der katholischen oder reformierten Kirche werden, damit Sie kirchlich heiraten können. Im Weiteren immer mehr Anbieter, welche "konfessionslose Trauungen" und/oder "freie Zeremonie" anbieten.
Kirchliche Trauung wenn eine Person Mitglied der Kirche ist
In der Regel können Sie nicht erwarten, als Nicht-Kirchenmitglied zu christlichen Handlungen (z.B. kirchliche Hochzeit) zugelassen zu werden - auch wenn Ihr(e) PartnerIn Mitglied der reformierten oder katholischen Kirche ist. Jedoch hängt der Entscheid davon ab, wie dies in der jeweiligen Kirche in Ihrer Gemeinde geregelt ist, da diese regelungen individuell und in der ganzen Schweiz verschieden sind.
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