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Kann ich trotz Kirchenaustritt an Gott glauben?
JA - denn in der Schweiz herrscht nach Artikel 15 in der Bundesverfassung Religionsfreiheit. Sie können nach Ihrem Kirchenaustritt weiterhin am christlichen Glauben festhalten, ja sogar die Kirche besuchen (Gottesdienst, Beerdigung, Hochzeit, Taufe, Weihnachtsfeier, etc).
Die Kirche ist die soziale Organisation einer Religion. Sie vertritt die jeweilige Religion und hilft diese zu verbreiten, bzw. zu pflegen. Die Kirche bestimmt nicht wer und was ein Mensch glauben darf.
Kann ich trotz Kirchenaustritt in die Kirche gehen?
JA - Sie können auch nach Ihrem Kirchenaustritt weiterhin Gottesdienste besuchen. Jedoch haben sie nach Ihrem Kirchenaustritt auf gewissen Dienstleistungen kein Anrecht mehr, weil Sie keine Kirchensteuern mehr bezahlen. Mit dem Kirchenaustritt verzichten Sie auf folgende Dienstleistungen der Kirche:
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