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Kann nur ein/e Ehepartner/in aus der Kirche austreten?
JA - Der Kirchenaustritt ist persönlich und hat keine Auswirkungen auf Ihre Ehe, bzw. auf Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin. Der Kirchenaustritt ist Ihre persönliche, alleinige Angelegenheit. Selbstverständlich bezahlen Sie als Ehepaar trotzdem noch Kirchensteuern für den/die nicht ausgetretene Ehepartner/in.
Wird der/die Ehepartner/in darüber informiert?
Nein - Die Kirchgemeinde darf niemanden aus Ihrem Umfeld, also auch nicht Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner über ihren Kirchenaustritt informieren.